Gröhe lehnt Systemzuschlag für die Uniklinika ab

(fb-August 2014) Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) nimmt die Finanzierung der Leistungen in Unikliniken unter die Lupe. Einen Systemzuschlag lehnt er jedoch ab. Das stellte er im Interview mit dem Verband der Uniklinika VUD klar. Jedoch könne ein vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Fallpauschalen (DRG’s) Thematik als Basis für „zeitnahe Verbesserungen“ in der Hochschulmedizin genutzt werden, so Gröhe.

 

„Mir werden immer wieder Zweifel an einer sachgerechten Abbildung der Leistungen von Universitätskliniken im DRG-System vorgetragen“ sagte der Minister. „Hier wollen wir möglichst schnell zu spürbaren Verbesserungen kommen.“ Gröhe verwies in diesem Zusammenhang auf „zahlreiche Ausdifferenzierungen von Fallpauschalen“, die es in den vergangenen Jahren gegeben habe, um die besondere Schwere von Erkrankungen, die in den Unikliniken behandelt werden, besser abbilden zu können. Zudem könnten Krankenhäuser für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden krankenhausindividuelle Entgelte vereinbaren, wenn diese noch nicht sachgerecht mit dem DRG-System vergütet werden.

Konkrete Verbesserungen stellte der Minister den Unikliniken im Bereich der Notfallversorgung und der Hochschulambulanzen sowie aufgrund von geplanten Qualitätszuschlägen in Aussicht. Darüber diskutiert nach seinen Angaben aktuell auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausversorgung.

Zudem wird im Rahmen des sogenannten NAMSE-Prozesses zur Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen untersucht, ob die hochspezialisierten Behandlungen dieser Patienten ausreichend finanziert sind. Dieser Bereich könne überdurchschnittliche Behandlungskosten verursachen, die über das pauschalierende Entgeltsystem nicht immer gedeckt werden, räumte Gröhe ein.

Quelle Text: Hartmann Bund, Angela Mißlbeck für das Online-Portal SV-Lex

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