(Februar 2016) Bereits 2015 hat die AOK Hessen das virtuelle Gesundheitskonto ins Leben gerufen. 2016 erweitert die Gesundheitskasse das Spektrum des Gesundheitskontos von einer auf acht Leistungen. Bis zu 400 Euro jährlich stehen damit jedem Versicherten für Extra-Leistungen zur Verfügung. Das Gesundheitskonto ist ein Angebot der AOK Hessen, das allen Versicherten zur Verfügung steht. Die Kasse garantiert damit jedem Kunden besondere Leistungen für seine Gesundheit.
Die gesamte Familie kann die neuen Extra-Leistungen in Anspruch nehmen. Für jedes Familienmitglied sind bis zu 400 Euro pro Jahr drin. Eine vierköpfige Familie kann demnach bis zu 1.600 Euro pro Jahr für weitere Gesundheitsleistungen erhalten.
Die Infografik zeigt an einem Beispiel, wie das neue Gesundheitskonto funktioniert:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Lediglich die Vorkasse und den Versand der Rechnung muss der Patient zunächst selber leisten. Die Erstattung des Rechnungsbetrages erfolgt sofort.
Auch Versicherte, die erst innerhalb eines laufenden Kalenderjahres zur AOK wechseln, haben sofortigen Anspruch auf das volle Gesundheitskonto von bis zu 400 Euro für das aktuelle Jahr.
Welche besonderen Leistungen können genutzt werden?
Wie bereits in 2015 werden bis zu 200 Euro jährlich für Reiseschutzimpfungen erstattet.
Darüber hinaus sind seit dem 01.01.2016 folgende weitere Gesundheitsleistungen abrechenbar:
- Check-up 35 schon ab dem 25. Lebensjahr
- Hautkrebs-Screening ab dem 18. Lebensjahr
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis zum 26. Lebensjahr
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange bis zum 17. Lebensjahr
Pro Extra-Leistung wurde eine Obergrenze pro Person und Kalenderjahr definiert.
Mit den neuen Leistungen geht die AOK Hessen auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ein. „Was es noch nie gab: Die Krebsvorsorge wird deutlich nach vorne verlegt. Nun können auch Mittzwanziger zum Check-up und damit auf Nummer sicher gehen“, erklärt Ralf Trebing, Leiter des großen Beratungscenters in Kassel am Friedrichsplatz. Die meisten Leistungen aus dem Gesundheitskonto sind normalerweise aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen hält die AOK Hessen hier bereit.
Quelle Text/Bild: AOK Hessen