Arthroskopie bei Kniegelenksarthrose aus dem Leistungskatalog gestrichen

arthroskopie untersuchung(fb-Dezember 2015) Der Gemeinsame Bundesausschuss hat arthroskopische Verfahren zur Behandlung einer Arthrose des Kniegelenks aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Begründung: Der medizinische Nutzen könne wissenschaftlich nicht belegt werden. Bei Arthroskopien nach Knorpelverletzungen in Folge eines Unfalls, bei akuten Gelenkblockaden oder bei Meniskusschäden zahlen die Kassen weiterhin.

 

Spätestens seit der Orthopäde Bruce Moseley aus Houston/Texas im Jahr 2002 eine Studie zur Arthroskopie des Kniegelenks bei Arthrose vorgelegt hat, wird über die Sinnhaftigkeit operativer Eingriffe bei Verschleißerscheinungen am Kniegelenk debattiert. Moseley hatte 180 Patienten mit Arthrose im Kniegelenk behandelt: Bei einem Teil führte er eine Knorpelglättung oder eine Gelenkspülung durch; den anderen Teil hingegen unterzog er einer Scheinoperation, bei der er lediglich kleine Schnitte am Knie setzte. Bei den Patienten der Placebo-Gruppe waren hinterher die gleichen Ergebnisse zu beobachten wie bei den Patienten der Versuchsgruppe, bei denen Moseley eine Knorpelglättung oder Gelenkspülung vorgenommen hatte.

Damals ging ein Aufschrei durch die Fachwelt. Unter anderem wurde Moseley ein unsauberes Studiendesign vorgeworfen. Weitere Studien folgten. Im Oktober 2010 beantragte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Bewertung der Arthroskopie. Im Juli 2011 beauftrage der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit. Fast drei Jahre später, im März 2014, legte das IQWiG seinen Abschlussbericht vor. In insgesamt elf Studien – sechs davon mit Vergleichsintervention, fünf ohne – konnten die Nutzenprüfer nicht einen patientenrelevanten Ansatzpunkt oder Beleg für einen therapeutischen Nutzen des Verfahrens erkennen.

Als Konsequenz daraus hat der G-BA die Gelenkspülung, die Abtragung der Gelenkschleimhaut, die Knorpelglättung und die Meniskusentfernung bei einer Arthrose des Kniegelenks (Gonarthrose) aus dem Leistungskatalog GKV ausgeschlossen. „Für die untersuchten arthroskopischen Verfahren bei Gonarthrose konnte im Vergleich zu Scheinoperationen oder einer Nichtbehandlung kein Nutzenbeleg gefunden werden. Genau dies ist aber die Voraussetzung für die Aufnahme oder den Verbleib im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen“, erklärt Dr. Harald Deisler, Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Allerdings gibt es Konstellationen, die der G-BA nicht überprüft hat und in denen die genannten arthroskopischen Verfahren grundsätzlich weiterhin angewendet werden können. Das gilt für arthroskopische Eingriffe, die aufgrund von Traumen, einer akuten Gelenkblockade oder einem Meniskusschaden, bei dem eine Gonarthrose als Begleiterkrankung auftritt.

 

Quelle Text: Nationale Informationsplattform Medizintechnik – medizintechnologie.de