(fb-November 2014) Der BVMed-Fachbereich „Verkürzter Versorgungsweg“ startete zur Jahres-Fortbildungsveranstaltung der HNO-Ärzte Ende Oktober 2014 in Mannheim eine Qualitätsinitiative für eine patientenorientierte und qualitätsgesicherte Versorgung mit Hörsystemen. Die Unternehmen haben dazu Qualitätskriterien vereinbart, die sie fortlaufend weiterentwickeln und auch nach außen dokumentieren.
Die Unternehmen im BVMed-Fachbereich verstehen sich als Qualitätsanbieter von Hörsystemen im verkürzten Versorgungsweg und sind Vertragspartner von zahlreichen Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Vorgaben zum verkürzten Versorgungsweg ergeben sich aus dem SGB V sowie den Modalitäten zugehöriger Krankenkassenverträge. Unter dem verkürzten Versorgungsweg versteht man die arbeitsteilige Versorgung von Patienten mit Hörsystemen direkt in der HNO-Praxis. Hierbei arbeitet der Hörakustik-Meisterbetrieb Hand in Hand mit dem behandelnden HNO-Arzt. Seit über 25 Jahren hat sich dieser Weg als Versorgungsalternative etabliert.
Für die konkrete Umsetzung des verkürzten Versorgungswegs einigte sich der BVMed-Fachbereich zudem auf einen Compliance-Kodex. Ziel der Unternehmen ist es, dass diese Qualitätsstandards zu weiteren Verträgen mit der GKV zum verkürzten Versorgungsweg beitragen sollen. Mehr auf: www.bvmed.de/qvv.
Quelle Text: BVMed (Bundesverband Medizintechnologie)
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