Eine Bestandsaufnahme zur Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in „medizinischen Laboratorien“ (nachfolgend RiLiBÄK) aus Sicht eines Herstellers.Die Hersteller stehen den Betreibern ihrer Medizinprodukte, also ihren Kunden, gegenüber in der Pflicht, bezüglich der Einweisung zum Betrieb der Produkte, der Hilfe bei der Umsetzung aller regulatorischen Vorgaben, aber auch im Sinne der Produkthaftung und der Risikoanalyse bei der routinemäßigen Anwendung der Produkte.