(fb-März 2014) Die 11. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung des Handbuchs „Medizintechnik und Informationstechnologie“ steht ab dem 17. März 2014 unseren Abonnenten zur Verfügung. Das Handbuch „Medizintechnik und Informationstechnologie“ befasst sich mit der Schnittmenge und dem Zusammenwachsen beider Disziplinen und betrachtet sie umfassend aus der technischen, rechtlichen und organisatorischen Perspektive. Praxisnah und zuverlässig macht es komplexe Sachverhalte verständlich und dient Technikern, IT-Fachleuten und Medizinern gleichermaßen als äußerst nützlicher Praxisleitfaden. Hier ein Auszug der Aktualisierungslieferung:
Neben den bereits erschienenen Beiträgen zum Thema Alarmierung stellt Kapitel 03136 „Rechtliche Bedeutung der „Alarmierungsnorm“ und Anforderungen an verteilte Alarmsysteme“ ausführlich die rechtliche Bedeutung der DIN EN 60601-1-8 als anerkannte Regel der Technik dar. Betreiber installieren und nutzen zunehmend verteilte Alarmsysteme in Form von Medizinprodukte-Systemen. Laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung, § 2, Allgemeine Anforderungen, dürfen Medizinprodukte nur nach Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Außerdem dürfen Medizinprodukte an andere Medizinprodukte und Gegenstände nur angeschlossen werde, wenn diese Anbindung zweckbestimmt erfolgt und zugleich sicher ist. Daher ist ein Betreiber gut beraten, die DIN EN 60601-1-8 als Grundlage für die Planung, Installation und Anwendung von verteilten Alarmsystemen zu nehmen.
Mit einer Checkliste können Sie prüfen, ob das von Ihnen installierte System den Anforderungen der DIN EN 60601-1-8 entspricht.
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