(Oktober 2016) Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entschied am letzten Donnerstag in Berlin über die Projekte zu neuen Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sollen mit Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden. Die im Rahmen der ersten Förderwelle zur Verfügung stehenden Mittel sind damit voll ausgeschöpft. Das insgesamt beantragte Fördervolumen beläuft sich auf 880 Millionen Euro. Dies übersteigt die tatsächlich in 2016 zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen um ein Vielfaches.
„Mit dem gestrigen Beschluss konnte der Innovationsausschuss die umfangreichen und komplexen Beratungen erfolgreich abschließen. So ergibt sich eine sehr ausgewogene und gute Verteilung der Mittel auf immerhin alle in den Förderbekanntmachungen adressierten Themenfelder. Mein ausdrücklicher Dank geht hier auch an den Expertenbeirat, der einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Drei Viertel der Entscheidungen konnten wir in Übereinstimmung treffen“, erklärte dazu der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken.
Die Antragsteller werden nun umgehend per Schreiben informiert. Im Nachgang werden die Förderbescheide erstellt. Sobald diese wirksam sind, werden die geförderten Projekte auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht werden: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/
Über eine weitere Förderwelle wird der Innovationsausschuss nach derzeitiger Planung Anfang 2017 beschließen.
Die im Februar veröffentlichten Förderschwerpunkte im Bereich der neuen Versorgungsformen hatten diese Themen zum Inhalt:
- Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten
- Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
- Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health
- Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:
- ältere Menschen
- Menschen mit psychischen Erkrankungen
- pflegebedürftige Menschen
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit seltenen Erkrankungen
Der G-BA hat seit dem 1. Januar 2016 den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Kranken-versicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 25 Prozent der Mittel für die Förderung der Versorgungsforschung.
Quelle Text: G-BA
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