(fb) Nach den Änderungen im Infektionsschutzgesetz vom 28. Juli 2011 ist die Umsetzung der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) aus dem Jahr 2009 (Bundesgesundheitsblatt 2009/52:951-962) nunmehr verbindlich. In der Empfehlung des RKI wird die Bestellung von Hygienebeauftragten Ärzten und Pflegekräften zur personellen Voraussetzung der Prävention nosokomialer Infektionen empfohlen. Was ist zu tun?
Nosokomiale Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen eines Krankenhausaufenthaltes und erhöhen Morbidität und Mortalität. Sie verlängern den Krankenhausaufenthalt, erfordern mehr Diagnostik- und Behandlungsaufwand und sind mit Mehrkosten verbunden. Das Auftreten von multiresistenten Erregern kann die Behandlung zusätzlich verkomplizieren. Zur Verbesserung der Patientensicherheit und Optimierung des Einsatzes zunehmend limitierter finanzieller Mittel sollte der Prävention nosokomialer Infektionen sowie der Eindämmung multiresistenter Erreger, eine besondere Bedeutung zukommen.
Die Benennung eines/r Hygienbeauftragen/er Pflege durch eine entsprechende Weiterbildungs-Qualifikation eines Teammitglieds aus der Pflege ist hier zielführend und setzt konsequent die Empfehlungen des RKI um.
Die Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) hat hierzu eine Leitlinie erstellt, die ein guter Wegweiser zur Weiterbildungs-Qualifikation ist. Zusätzlich hilft sie, die einzelnen Weiterbildungsangebote im Markt zu qualifizieren.
Die Aufgaben der Hygienebeauftragten in der Pflege leiten sich vom jeweiligen Tätigkeitsgebiet mit all seinen Facetten und Problemen ab. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt in der Funktion als Bindeglied und Ansprechpartner zwischen allen in dem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen mit Hygieneaufgaben betrauten Personen (Hygieneteam).
Quelle: ZAB GmbH, Ärzteblatt, Vereinigung der Hygienefachkräfte Deutschland e.V.