Innovationsfonds des BMBF fördert weitere Versorgungsmodelle

Neue Versorgungsmodelle(Mai 2016) Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat zwei weitere Föderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen in der Medizin veröffentlicht. Thematisch sind diesmal Projekte gefragt, die mit der Versorgung von älteren und behinderten Menschen befasst sind oder sich für eine bessere Kommunikation und Gesundheitskompetenz von Patienten einsetzen. Auch Versorgungsformen, die zur Entlastung des Arztes durch nicht-ärztliche Heilberufe beitragen können, werden berücksichtigt. Eine der Bekanntmachungen ist themenoffen.

Seit dem 11. Mai gibt es zwei neue Fördermaßnahmen, die der Innovationsfonds auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Unternehmen und Forschungsverbünde können bis spätestens zum 19. Juli 2016 um 15 Uhr Fördermittel für Projekte beantragen, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen. Wie bei der vorherigen Veröffentlichung von zwei Bekanntmachungen am 8. April 2016 ist eine der Fördermaßnahmen themenoffen, die andere themenspezifisch. Für letztere sind diesmal Projekte gefragt, die sich im Angesicht des demografischen Wandels mit dem „Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung“, also neuen Diagnose-, Therapie- und Pflegeformen für ältere Menschen beschäftigen. Außerdem sind „Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen“ gefragt.

Ein weiterer Schwerpunkt der themenspezifischen Bekanntmachung sind „Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen“. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich Versorgungsformen, die zur Entlastung des Arztes durch nicht-ärztliche Heilberufe beitragen und damit zum Beispiel die hausärztlichen Strukturen entlasten. Außerdem wird die Entwicklung von Innovationen gefördert, die die Kommunikation zwischen Medizinern und Patienten verbessern oder die Gesundheitskompetenz der Patienten fördern. Ziel ist ein mündiger Patient, der neben dem Mediziner und dem medizinischen Fachpersonal selbst Experte für seine Gesundheit ist.

Bis 2019 jährlich 225 Millionen Euro für neue Versorgungsformen

 

Mit den beiden neuen Richtlinien hat der Innovationsfonds in diesem Jahr bereits vier Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist festgeschrieben, dass von 2016 bis 2019 jährlich 225 Millionen Euro in innovative Versorgungsformen und 75 Millionen Euro in die Versorgungsforschung investiert werden sollen. Damit sollen Ansätze gefördert werden, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Wer das Geld bekommt, darüber entscheidet der Innovationsausschuss. Er legt in den Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds festl und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.

Mehr im Internet: Bekanntmachungen des Innovationsfonds

Quelle Text: ©Medizintechnologie.de/ga

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