Kabinett hat Gesetz zur Bekämpfung von Legal Highs beschlossen

Gesetz(Mai 2016) Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2016 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe beschlossen. Dieser sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen, so genannten Legal Highs, vor. Zudem soll die Weitergabe künftig unter Strafe stehen. Aber was versteht man unter „Legal Highs“ oder „NPS – neue psychoaktive Stoffe“?

 

Was sind „neue psychoaktive Stoffe“?

Neue psychoaktive Stoffe (NPS) sind meist synthetische Substanzen, die gelegentlich auch als „Designerdrogen“, „Research Chemicals“ oder auch „Legal Highs“ bezeichnet werden. In den letzten Jahren ist eine ständig zunehmende Anzahl derartiger Stoffe aufgetaucht: Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hat im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems bis zum Jahresende 2015 mehr als 560 neue psychoaktive Stoffe ermittelt. Die Anzahl der in der Europäischen Union gemeldeten neu aufgetretenen psychoaktiven Substanzen stieg in den Jahren 2012 bis 2015 kontinuierlich an: Im Jahre 2012 wurden 73 NPS gemeldet, in 2015 schon 100.

In der Regel ist bei Legal Highs die chemische Struktur von Stoffen, die den jeweiligen Suchtstoffgesetzen der Mitgliedstaaten bereits unterstellt sind, gezielt so verändert worden, dass der neue Stoff nicht mehr diesen Regelungen unterliegt. Die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung auf die Psyche bleibt aber erhalten oder wird sogar verstärkt.

Stoffgruppen

Synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone machen seit dem Jahr 2005 zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem gemeldet werden. Die diesen Stoffgruppen zu Grunde liegenden Strukturen sind in der wissenschaftlichen Literatur gut beschrieben und die große strukturelle Varianz lässt sehr viele, verhältnismäßig einfach zu synthetisierende Substanzen zu. Insofern besteht zunächst bei diesen Stoffgruppen ein vordringlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Folgen des Konsums von NPS

Der Konsum von NPS kann schwere Folgen nach sich ziehen: Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. In Deutschland und dem übrigen Europa sind Todesfälle aufgetreten, bei denen der Konsum einer oder mehrerer dieser Stoffe nachgewiesen werden konnte.

NPS und das Betäubungsmittelgesetz

Bislang werden NPS einzelstofflich (enumerativ) in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen und dadurch verboten und strafbewehrt. Die zu unterstellenden Stoffe weisen oft nur geringfügige Änderungen der chemischen Strukturen zu bereits dem BtMG unterfallenden Stoffen auf. Da der neue Stoff dem bereits unterstellten Stoff in Struktur und Wirkung nahe kommt, wird die Möglichkeit des Missbrauchs unter den Bedingungen einer vermeintlichen „Legalität“ genutzt und die Strafvorschriften des BtMG werden umgangen. Gleichzeitig kann das fehlende Verbot eines Stoffes insbesondere bei jungen Konsumierenden den falschen Eindruck von Harmlosigkeit erwecken.

Derzeit gibt es eine wahre Flut von NPS – wöchentlich bringen die Akteure des Drogenmarktes einen neuen psychoaktiven Stoff in Umlauf. Zudem benötigen die entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Verbotsverfahren längere Zeit. Aus diesen beiden Gründen ist es schwierig geworden, Legal Highs zeitnah dem BtMG zu unterstellen.

Das NpSG – Neuen Psychoaktiven Stoffen effektiver begegnen

Um besser gegen die neuen psychoaktiven Stoffe vorgehen zu können, hat das Bundesgesundheitsministerium ein neues, eigenständiges Gesetz mit einem neuen Ansatz auf den Weg gebracht: das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zukünftig wird den von den NPS insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefahren vorausschauend und effektiver begegnet, indem ganze Stoffgruppen verboten werden. Hierdurch wird es nicht mehr wie bisher möglich sein, durch kleine chemische Veränderungen Verbote zu umgehen und gefährliche Stoffe auf den Markt zu bringen.

Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe zum Gesetzesentwurf: „Mit dem weitreichenden Verbot neuer psychoaktiver Stoffe durchbrechen wir endlich den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepassten Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht. Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe.“

Konkret sieht der Entwurf ein großflächiges Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot vor. Zudem soll die Weitergabe von neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) – umgangssprachlich Legal Highs – unter Strafe gestellt werden. Erstmals bezieht sich das Verbot auf ganze Stoffgruppen, um der Verbreitung immer neuer Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe entgegenzuwirken. Ziel des Entwurfs ist es, die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, zu schützen.

Durch einUrteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014 lassen sich NPS nicht länger als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes einordnen. Ein Stoff, der bereits unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wird in seiner chemischen Struktur gezielt so verändert, dass der neue Stoff nicht mehr dessen Verbots- und Strafvorschriften unterliegt. Die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung auf die Psyche bleibt jedoch erhalten oder verstärkt sich gar. Gleichzeitig könnte vor allem bei jungen Konsumenten fälschlicherweise der Eindruck entstehen, die Substanzen seien aufgrund des fehlenden Verbotes harmlos.

Legal Highs mit schwerwiegenden Folgen

Tatsächlich hat der NPS-Konsum mitunter schwere Folgen – die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. Es sind sogar Todesfälle bekannt, bei denen der Konsum einer oder mehrerer Legal Highs nachgewiesen wurde.

Quelle Text: Bundesministerium für Gesundheit

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