Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

Koalitionsvertrag(fb) 85 Tage nach der Bundestagswahl haben die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag unterzeichnet und damit die dritte Große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik besiegelt. Mit der Bekanntgabe der Personalia des CDU-Generalsekretärs Hermann Gröhe für das Gesundheitsministerium, hat das Rätselraten über die Besetzung dieses Ministerpostens vorläufig ein Ende. Welche Kernpunkte wurden für den Bereich „Gesundheit und Pflege“ im Koalitionsvertrag verankert?

 

Die wichtigsten Kernaussagen im neuen Koalitionsvertrag unter Punkt „2.4 Gesundheit und Pflege“ betreffen die Bereiche: Ambulante Gesundheitsversorgung, Krankenhausversorgung, Arzneimittel, Gesundheitsberufe und Prävention, Finanzierung und Risikostrukturausgleich und die Pflege.

Ein Ziel der neuen Koalition ist es unter anderem, die medizinisch flächendeckende Versorgung in unterversorgten Gebieten weiter zu verbessern und die Anreize zur Niederlassung von Ärzten in diesen Regionen zu erhöhen. Dazu gehört auch ein Abbau von bürokratischen Hürden, was sich als eines der größten Ziele darstellt, wie die Vergangenheit zeigte. Wartezeiten für Patienten sollen verringert und Freiräume der Krankenkassen erweitert werden. Alle Maßnahmen, Vorschläge und Änderungen sind im aktuellen Koalitionsvertrag nachzulesen.

Es bleibt abzuwarten, ob der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Änderungen wie geplant in der kommenden Legislaturperiode umsetzen kann.

Quelle: Koalitionsvertrag auf www.tagesschau.de