Medizinrecht: Urteil des LG Wuppertal nach Behandlungsfehler

Medizinrecht(fb-Januar 2014) Das Landgericht Wuppertal hat in einem vorliegenden Fall entschieden (Az. 5 O 271/12), dass den Erben eines nach der OP verstorbenen Patienten in einem Vergleich 31.000 € Schadensersatz zugesprochen wurde. Die Mediziner hatten es versäumt, den Patienten über echte Behandlungsalternativen eingehend aufzuklären, um ihm damit eine Möglichkeit zur Entscheidungsauswahl zu geben. Zu dem konkreten Fall:

 

Chronologie:?

Der Erblasser hatte einen implantierten elektrischen Defibrillator. Er stellt sich wegen eines ICD-Ventrikelsondendefektes im Krankenhaus der Beklagten vor. Es sollte zum Austausch der Sonde kommen. Bei der Operation verstarb der Erblasser. Die behandelnden Ärzte hatten ihn zuvor nicht über die Risiken der Operation, insbesondere über die Möglichkeit des Versterbens hinreichend aufgeklärt. Auch stellten sie ihm nicht die echte Behandlungsalternative des Einsatzes einer neuen Sonde bei gleichzeitigem Belassen der alten Sonde dar.

 

Verfahren:?

Das Landgericht Wuppertal hat eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen. Diese ergab, dass die Risikoaufklärung unzureichend war, so dass das Gericht den Parteien einen Vergleich vorschlug. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel C. Mahr, LLM konnte erreichen, dass eine Einigung über eine Summe von 31.000,- Euro zustande kam.

Quelle Text: ciper & coll Rechtsanwälte