(Januar 2016) Zum 1. Januar 2016 sind im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft getreten. Hier geben wir Ihnen einen Überblick mit Informationen zu folgenden Gesetzen und Regelungen: Heute – eHealth-Gesetz
Das Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte. Sie verbessern die Gesundheitsversorgung etwa durch einen Medikationsplan, Notfalldaten und telemedizinische Angebote und stärken die Selbstbestimmung der Patienten.
Folgende Regelungen sind vorgesehen:
Ab Oktober 2016 haben Versicherte, denen regelmäßig drei oder mehr Medikamente gleichzeitig verordnet werden, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Das ist vor allem für ältere und alleinlebende Menschen eine große Hilfe. Der Arzt muss den Versicherten über seinen Anspruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Weitere Anwendungen, wie die Speicherung von Notfalldaten und die elektronische Speicherung des Medikationsplans, folgen später.
Weitere Informationen zum eHealth-Gesetz sind auf der Homepage des Bundesministerium für Gesundheit erhältlich.
Quelle Text: Bundesministerium für Gesundheit
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