BfArM aktualisiert Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel – Versorgung mit Antibiotika ist nach aktuellen Daten stabil

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(November 2023) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine aktualisierte Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel veröffentlicht. Die Liste enthält wichtige Arzneimittel, für die im Herbst/Winter 2023/2024 wegen steigender Infektionszahlen eine erhöhte Nachfrage eintreten könnte. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung von Kindern sicherzustellen.

Aktuell bewertet das BfArM insbesondere die Versorgung mit Antibiotika aufgrund der Produktionsdaten als grundsätzlich stabil. Die Entwicklung der anstehenden Infektionssaison kann allerdings nicht abgeschätzt werden, sodass einzelne Engpässe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Auf Basis dieser Liste können Apotheken die dort gelisteten Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches Fertig- oder Rezepturarzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, austauschen, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht verfügbar ist. Eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ist für diesen eng begrenzten Austausch von Arzneimitteln nicht erforderlich.

Dieser Austausch ist ab Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) möglich, die Liste gilt damit voraussichtlich ab 1.12.2023. Die Liste wurde in Abstimmung u.a. mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der ABDATA erstellt. Für einen vereinfachten Austausch enthält die Liste auch die Pharmazentralnummern. Link zur Dringlichkeitsliste: https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/ALBVVG/_node.html#dringlichkeitsliste

Quelle Text: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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