Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts

(September 2018) Das Bundeskabinett beschloss am 5. September auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Verordnung zur Modernisierung des
Strahlenschutzrechts. Damit wird der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung verbessert. Die Verordnung soll am 31. Dezember 2018 in Kraft treten; vorher muss der Bundesrat zustimmen.Auch der Einsatz von Lasern zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken wird erstmals geregelt.

Laut Ministerin Schulze ist das Strahlenschutzrecht für viele Lebensbereiche relevant
und hat weitreichende Bedeutung für die menschliche Gesundheit: „Es ist wichtig, dass wir in diesen Bereichen gute Regelungen haben, die Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung gewähren.Dazu trägt die in meinem Haus erarbeitete und vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung maßgeblich bei.“

Der Regelungsbereich der Verordnung ist sehr weit. Die Regeln zur ionisierenden Strahlung reichen vom beruflichen über den medizinischen Strahlenschutz bis hin zum Schutz der Bevölkerung. Sie dienen der Ergänzung und Konkretisierung des im Jahr 2017 verkündeten Strahlenschutzgesetzes. Beide Regelwerke zusammen gewährleisten einen umfassenden Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung und setzen die Richtlinie 2013/59/Euratom um. Zudem setzen sie den Auftrag aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um: den Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung weiter zu verbessern. Zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden Edelgas Radon gibt es Regelungen für die Ausweisung sogenannter Radonvorsorgebiete. In diesen Gebieten muss für Neubauten gewährleistet sein, dass der Zutritt von Radon aus dem Boden in die Gebäude verhindert oder erschwert wird. Radon gilt neben Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Mit diesem Schutzregelungen bei der Anwendung am Menschen werden erstmals rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb festgelegt – auch zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Zwecken. Hierzu gehören beispielsweise Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall. Bislang können diese Strahlungsquellen von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere
Qualifikation erforderlich ist. Derartige Anwendungen sind mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden (Verbrennungen, Narbenbildung und die Erschwerung der Diagnose sowie Therapie von Hautkrebserkrankungen). Diese Regelungslücke soll nun geschlossen werden. Beispielsweise soll die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser künftig nur noch von Fachärztinnen und Fachärzten vorgenommen werden. Damit betroffene Betriebe sich auf die neue Rechtslage einstellen können, enthält der Verordnungsentwurf eine
Übergangsfrist von drei Monaten für die Anlagen, die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Facharztvorbehalts bereits betrieben werden.

Die Verordnung soll zeitgleich mit dem Strahlenschutzgesetz Ende Dezember
2018 in Kraft treten. Bevor dies geschehen kann, muss der Bundesrat der
vom Kabinett beschlossenen Fassung zustimmen.

Der vom Kabinett beschlossene Verordnungstext ist abrufbar unter:
www.bmu.de/GE808

Quelle Text: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Quelle Bild: Mirjam Bauer