Digitale Gesundheitsanwendungen einfach verordnen und empfehlen

(November 2020) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) – „Apps auf Rezept“ – gelistet, die durch Ärzte verschrieben werden können. Ärzte mit bestimmten Arztinformationssystemen können DiGA  ab sofort kostenlos, einfach und in ihrem gewohnten Praxisalltag verordnen.

Um die Verordnung so komfortabel wie möglich zu gestalten, wurde ein APP Verordnungscenter entwickelt, das speziell auf die Darstellung und Verordnung von Gesundheitsanwendungen ausgerichtet ist. Die verordneten Apps können Patienten ebenfalls einfach und bequem über ein zugehöriges Health Center einlösen: eine DiGA-Plattform aus einer Hand für Gesundheitsprofis und Patienten.

Das APP Verordnungscenter ist kostenlos und automatisch in den Verordnungsprozess der Arztinformationssysteme CGM Turbomed und CGM Albis integriert. Weitere Softwarelinien folgen in Kürze mit dem nächsten Update. Das Verordnungscenter ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, unkompliziert und mit nur wenigen Klicks Gesundheitsanwendungen auf ein Standardrezept zu übernehmen. Das Verordnungscenter wird täglich mit dem Katalog der vom BfArM zugelassenen, erstattungsfähigen Apps abgeglichen und aktualisiert.

Patientinnen und Patienten werden über das Clickdoc Health Center unter www.clickdoc.de bei der Einlösung ihrer verordneten Anwendungen unterstützt und können sich über DiGAs sowie weitere Gesundheitsanwendungen informieren.

Daneben gibt es ein neues Telemedizinportal, das ebenfalls die Verschreibung der DIGA vereinfachen möchte. Über „Appsaufrezept.com“ erhalten Kassenpatienten sogar ganz ohne Arztbesuch ein Rezept: Sie erhalten per Download eine PDF-Datei, die sie als Rezept für die jeweilige App nutzen können. Der junge Anbieter startete bereits Ende 2018 mit Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichten Atemwegserkrankungen (www.au-schein.de).

Quelle Text: CGM und AU-Schein

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