Ein großer Fortschritt für die digitale Transformation: Digitalgesetze für Gesundheitsversorgung und -forschung

(September 2023) Zwei Digitalgesetze wurden Ende August vom Bundeskabinett beschlossen, dabei handelt es sich um die Entwürfe für das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Insgesamt sind diese bei den kommentierenden Verbänden und Organisationen gut angekommen, auch wenn noch nicht jede Eventualität berücksichtigt wurde.

Der BMC-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Lutz Hager erklärt: „Die beschlossenen Digitalgesetze sind ein bedeutender Meilenstein der digitalen Transformation im
Gesundheitswesen. Endlich fokussiert die Politik darauf, aus technologischen Möglichkeiten nutzenstiftende Anwendungsfälle für eine qualitativ hochwertige, unbürokratische und patientenorientierte Gesundheitsversorgung zu ziehen. Die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte ist dafür die Grundlage. Das E-Rezept, unbegrenzte und qualitätsgesicherte Telemedizin und digital unterstützte DMP-Programme für chronisch Kranke werden spürbare Vorteile in der Versorgung mit sich bringen.“

Auch die Regelungen des GDNG schaffen aus Hagers Sicht eine gute Voraussetzung, um positive Versorgungseffekte zu erzielen: „Es ist überfällig, dass wir die existierenden Datenschätze im Gesundheitswesen für die Forschung und Früherkennung von Krankheiten nutzen. Davon profitieren Wissenschaft, forschende Industrie und betroffene Patienten gleichermaßen. Wichtig ist, dass Ergebnisse aus Datenanalysen und reale Versorgungsprozesse integriert gedacht und umgesetzt  werden, damit Erkrankungen früher erkannt und Patient:innen besser behandelt werden können. Dafür setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten.“

Von der ebenfalls im Digital-Gesetz geregelten Weiterentwicklung des Innovationsfonds erwartet Hager dagegen mehr: „Beim Innovationsfonds hätte ich mir mehr Mut von der Bundesregierunggewünscht. Die beschlossene Flexibilität beim Antragsprozess und Transparenz bei der Überführung  in die Regelversorgung gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Der Fonds ist nach wie vor zu bürokratisch, die einzelnen Projekte unkoordiniert und der Umgang mit den  Ergebnissen nicht verbindlich genug. Hier bietet sich für die Abgeordneten im Bundestag ein Feld, das Gesetz vor der Verabschiedung nachzubessern.“

Auch die Bitkom begrüßt die beiden neuen Gesetze, erklärt Präsident Dr. Ralf Wintergerst: „Die Gesetze bringen Tempo in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie werden helfen, die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu halten und zu verbessern – trotz Ärztemangel, Pflegenotstand und chronischer Unterfinanzierung. Der Wechsel zum Opt-out sowohl bei elektronischer Patientenakte (ePA) als auch bei der Nutzung von Gesundheitsdaten wird dafür sorgen, dass die Vorteile der Digitalisierung bei den Menschen auch ankommen und spürbar werden. Röntgen- und CT-Bilder auswerten, Tumore oder Veränderungen im Herz-Kreislauf-System im Frühstadium identifizieren, Therapien gegen Krebs individuell anpassen: Technologien wie Künstliche Intelligenz und Big Data haben für Patienten ein riesiges Potenzial und werden Leben verlängern und retten. Dafür braucht man Daten, ohne Daten geht es nicht. Schon jetzt befürworten 68 Prozent der Deutschen, dass Daten aus der elektronischen Patientenakte anonymisiert auch für eine verbesserte Forschung genutzt werden, wie eine aktuelle repräsentative Bitkom-Befragung unter mehr als 1.000 Deutschen ab 16 Jahren ergeben hat. Dass künftig Ärztinnen und Ärzte so viele Video-Sprechstunden anbieten dürfen, wie sie wollen und außerdem die Einsatzmöglichkeiten digitaler Gesundheitsanwendungen ausgeweitet werden, ist ebenfalls ein sehr positiver Schritt.

Jetzt wird es darauf ankommen, die Chancen der beiden Gesetze auch zu nutzen: Wir müssen vor allem Menge und Qualität der verfügbaren Gesundheitsdaten auf ein international vergleichbares Niveau bringen. Und wir müssen die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der forschenden Gesundheitswirtschaft nutzen, um auf Basis von Daten Diagnosen zu verbessern, Therapien zu individualisieren und neue Behandlungen `made in Germany` zu entwickeln. Das geht nur, wenn wir uns an international etablierten Standards orientieren und hier bringen uns die Digitalgesetze im Gesundheitswesen einen großen Schritt voran.“

Quelle Text: BMC, Bitkom

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