Förderaufruf der Förderlinie „Lifescience“ – Medizintechnik

OP, Lüftung, Medizintechnik, Opragon(November 2021) Bis zum 31.01.2022 können industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Bayern gefördert werden, die innovative Entwicklungen aus dem Bereich Medizintechnik beinhalten, z.B. Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und/oder Verfahren.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Medizintechnik zu fördern.

Gefördert werden können industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus dem Bereich Medizintechnik zum Gegenstand haben, d.h.  Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und/oder Verfahren. Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet Lifescience – Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und/oder Verfahren beschleunigen. Die Verbünde sollten über das Potential verfügen, das Erforschte auch in den Verkehr bringen zu können.

Die Verbundvorhaben sind Projekte mit mehreren Partnern, welche möglichst weite Teile der Wertschöpfungskette und/oder Technologiekette abdecken. In der Regel sind die Vorhaben auf drei Jahre angelegt, wobei auch andere Laufzeiten möglich sind.

Die Umsetzung dieses Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, in denen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe können Projektvorschläge zu den genannten Fristen eingereicht werden. Die Skizzen werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Details sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.

Was und wie?

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Medizintechnik als Kooperationsvorhaben in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Bei Verbundvorhaben wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die (zuschlagsfreie) Förderquote in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundvorhabens nicht übersteigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen u.a. folgende Positionen:

  • Personalkosten
  • Sonstige Betriebsausgaben
  • Ausgaben für Auftragsforschung
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Reisekosten (bei Instituten)

Bei Mitgliedern und Einrichtungen von Hochschulen (Instituten etc.) sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten werden die Ansätze auf Aufgabenbasis errechnet.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt. Im Verbund muss mindestens ein wirtschaftlicher Partner (Unternehmen) vertreten sein.

Mehr Infos: https://www.bayern-innovativ.de/beratung/ptb/seite/bayvfp-lifescience-medizintechnik

Quelle Text: ZD.B Themenplattform Digitale Gesundheit / Medizin

Quelle Bild: Mirjam Bauer