Förderaufruf „Lifescience“ – Medizintechnik

(Dezember 2022) Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Medizintechnik zu fördern. Der Förderaufruf ist mit insgesamt 3 Mio.€ Fördermittel für bis zu sechs Verbundforschungsvorhaben dotiert und bis zum 31.01.2023 aktiv.

Gefördert werden können industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus dem Bereich Medizintechnik zum Gegenstand haben, d.h.  Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und/oder Verfahren. Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet Lifescience – Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und/oder Verfahren beschleunigen. Die Verbünde sollten über das Potential verfügen, das Erforschte auch in den Verkehr bringen zu können.

Die Verbundvorhaben sind Projekte mit mehreren Partnern, welche möglichst weite Teile der Wertschöpfungskette und/oder Technologiekette abdecken. In der Regel sind die Vorhaben auf drei Jahre angelegt, wobei auch andere Laufzeiten möglich sind.

Die Umsetzung dieses Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, in denen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe können Projektvorschläge zu den genannten Fristen eingereicht werden. Die Skizzen werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Details sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.

Was kann gefördert werden?

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Medizintechnik als Kooperationsvorhaben in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Bei Verbundvorhaben wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die (zuschlagsfreie) Förderquote in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundvorhabens nicht übersteigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen u.a. folgende Positionen:

  • Personalkosten
  • Sonstige Betriebsausgaben
  • Ausgaben für Auftragsforschung
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Reisekosten (bei Instituten)

Bei Mitgliedern und Einrichtungen von Hochschulen (Instituten etc.) sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten werden die Ansätze auf Ausgabenbasis errechnet. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Berücksichtigt werden können Vorhaben, die

  • über den Stand der Technik hinausgehen
  • sich über einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen
  • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind
  • in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden

Nicht gefördert werden Vorhaben, die

  • vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden
  • die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.

Weiterhin gilt:

  • Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
  • Antragsteller bzw. Projektbeteiligte müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
  • Bei Verbundvorhaben von Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen soll der überwiegende Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben des Gesamtvorhabens auf die Unternehmen entfallen.
  • Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind

    • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern
    • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt. Im Verbund muss mindestens ein wirtschaftlicher Partner (Unternehmen) vertreten sein.

Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, gegebenenfalls mit thematischen Schwerpunkten.

Quelle Text: Bayern Innovativ GmbH

Quelle Bild: Mirjam Bauer