Gesetz zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten

(Juni 2022) Das Gesetz zur Überwachung und Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten kommt. 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ab 2024 sinkt diese Grenze auf 1.000 Mitarbeitende – und was die EU beschließen wird, steht noch nicht final fest.

Faktisch sind ohnehin jetzt schon sämtliche Unternehmen entlang der Lieferkette betroffen – auch kleinere – denn große Unternehmen werden ja gemäß Gesetz verpflichtet, ihre Lieferanten zu überprüfen. Befassen Sie sich daher rechtzeitig mit dieser Thematik, denn ganz gleich wie viele Mitarbeiter Ihr Unternehmen zählt, spätestens im nächsten Jahr werden viele Herausforderungen auf Sie zukommen.

Zusammen mit den Fachverantwortlichen des Arbeitskreises Exportkontrolle des ZVEI e.V. und einer externen Fachanwaltsgesellschaft hat die ZVEI-Services GmbH einen Prozess entwickelt, der für Sie die Prüfung Ihrer Lieferanten übernimmt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Daneben bieten der Elektroverband ZVEI und ZVEI-Services GmbH weitere spannende Veranstaltungen an, beispielsweise die Summerschool „Digitalisierung für Führungskräfte in der Industrie“ von Juli bis August 22; einen „Digital Twin Xperience Day“ mit Erfahrungen dieser Technologie aus der industriellen Praxis am 5. Juli in Frankfurt am Main, die Konferenz „Technische Sauberkeit“ mit Studienergebnissen zu Extraktions- und Bauteilreinigungsverfahren und vieles mehr.

Quelle Text und Bild: ZVEI Services