Ingo Nöhr und Kumpel Jupp: Kolumne – Folge 2

(September 2023) Mehrere Jahrzehnte lang arbeiteten die beiden Pensionäre Ingo und Jupp in einem großen Krankenhaus. Der Medizin-Ingenieur Ingo sieht optimistisch, sein Freund Jupp, ehemaliger Medizintechniker, eher pessimistisch auf das Weltgeschehen im Gesundheitswesen. Im Ruhestand diskutieren sie den Lauf der Weltgeschichte: Schreibtisch-Planer-Mentalität versus Praxis, zum Schmunzeln.

Wer weist mich in mein quantenmagnetisches Kupferarmband ein? (Folge 2)

Wieder einmal war es in den letzten Tagen verdächtig still geworden um meinen Freund Jupp. Etwas beunruhigt suchte ich ihn zu Hause auf. Tatsächlich, sein Wohnzimmer war eine einzige große Bau­stelle.

„Was gibt das denn, Jupp?“ fragte ich angesichts der vielen Sitzbänke, „willst du ein Bier­zelt einrichten?“ – „Quatsch, das werden Schulungsräume für das Medizinprodukte­gesetz, genauer gesagt Betreiberverordnung. Schon mal was von Einweisungspflichten gehört, mein lieber Freund?“

Hatte ich schon wieder Medizinprodukte verstanden? Jupp hatte in letzter Zeit meine Medizintechnik-Fachbücher zu seiner Lieblingslektüre erkoren. Er konnte ihnen anscheinend einen großen Unterhaltungswert abgewinnen. „Wieso Schulungsräume? Jupp! Die MPG-Schulungen finden doch vor Ort im Krankenhaus statt.“

„Ja sicher, so naiv denkst du mit deinem Spatzenhirn. Aber da sieht man mal wieder das Scheuklappendenken von Fachidioten.“ Jupp hatte eine unnachahmliche Art, seine Einschätzung meiner Kompetenz etwas drastisch auszudrücken. Aber schließlich war er mein Freund und ich beschloss, zunächst noch nicht beleidigt zu sein. Er hatte augen­schein­lich wieder eine interessante Marktnische entdeckt.

„Weißt Du überhaupt, wer alles vom Medizinproduktegesetz betroffen ist? Mein Lieber, ist dir das überhaupt klar? Ihr seht immer nur euer Krankenhaus und eure Arztpraxis. Aber die Welt hat auch noch andere Seiten.“

Ja, sicher. Der Personenkreis hatte sich seit der seligen Medizingeräteverordnung etwas erweitert, schließlich leben wir ja nun auch in einem großen Europa. Aber was gab es außerhalb des Gesundheits­wesens für Personenkreise, die für Jupp so interessant geworden waren?

„Du meinst, du willst auch andere Leute außerhalb des Krankenhauses und der Arztpraxen über das MPG schulen? Wen denn zum Teufel?“ fragte ich zweifelnd.

Jupp kam in Fahrt: „Siehst du, du hast keinen blassen Schimmer über den Rest der Welt. Na, denk doch mal nach, wer alles Medizinprodukte verkauft bzw. anwendet. Am Kiosk kannst du Heftpflaster kaufen, an der Tankstelle Erste-Hilfe-Kästen, bei Aldi Mullbinden, bei Karstadt Inhaliergeräte, in der Drogerie Stützstrümpfe. Alles Inver­kehr­bringer nach dem MPG.“

Ich staunte nicht schlecht. Richtig. All diese Kreise waren tatsächlich vom MPG betroffen. Aber es wurde noch schlimmer.

Jupp kam jetzt richtig in Wallung: „Und wer alles Medizinprodukte anwendet. Du glaubst es kaum. Letzte Woche war ich beim Friseur, der wollte mir eine Laserdusche gegen Haar­ausfall verpassen. Meiner Freundin wurde bei der Kosmetikerin eine Warze entfernt, auch mit Laser. Die Amulette und Bestrahlungen ihres Heilpraktikers hatten keine Wirkung gezeigt. Und die Fußpflegerin hat mir ein Hühnerauge gezogen. Das sah mir sehr ver­dächtig nach chirurgischen Instrumenten aus.“

Fußpfleger, Heilpraktiker, Kosmetikerin, … na ja, das sah schon etwas nach Heilberuf aus, aber Friseure? Jupp gab sich auch damit nicht zufrieden: „Denk doch nur an die ganzen Masseure, die Sporttrainer, die Rettungsdienste, die Feuerwehrleute, die Polizisten, … – alles Anwender von Medizinprodukten und sei es auch nur im Erste-Hilfe-Einsatz“.

Beachtlich, da kamen jetzt schon größere Volksgruppen in Betracht. Aber das war ja bisher nur technischer Kleinkram. Jetzt führte Jupp ein paar größere Medizingeräte auf: „Wenn ich ins Solarium gehe, erlebe ich einen Bräunungseffekt – das ist die Veränderung eines physio­logischen Vorgangs. Danach im Fitness-Center an der Ruder­maschine – eine Veränderung des anatomischen Aufbaus – gibt nämlich mehr Muskeln. Und meine Oma wird von den ambulanten Pflegediensten mit ganz viel Medizintechnik betreut.“

Mir schwindelte bei der Vorstellung, dass diese Bevölkerungsgruppen sich künftig in Jupps Wohnzimmer drängeln und atemlos den Geheimnissen des Medizinproduktegesetzes und der Betreiberverordnung auf die Spur kommen wollten. Vielleicht sollte er doch den großen Festsaal für seine Schulungen mieten

Aber er hatte recht: es gab einen riesigen Markt an Inverkehrbringern und Anwendern, der von seinem Glück noch nichts wusste und nur auf seine Entdeckung durch Jupp wartete.

Lautlos schlich ich mich aus seiner Wohnung.

Wie sollte ich ihm bloß beibringen, dass der Anwendereinweiser laut Betreiberverordnung vom Hersteller dazu befugt sein müsste.

Und dass er als potenzieller Medizinprodukteberater selbst regelmäßige Schulungen beim Hersteller oder bei einer von ihm befugten Person besuchen müsste, um die neuesten Nachrichten von der Marktbeobachtung zu erfahren.

Zudem hätte er als wichtiges Element im europäischen Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem jetzt die Aufgabe, auf alle gravierenden Nebenwirkungen dieser Produkte zu achten, die Angaben zu sammeln und sie unverzüglich dem Sicherheitsbeauftragten des Herstellers mitzu­teilen.

Mir fiel ein aktuelles Beispiel ein: das elegante Kupferarmband mit eingebauten Heil­magneten und eingravierten Schutzsymbolen gegen Krebskrank­heiten durch Elektro­smog. Eindeutig eine medizinische Zweckbestimmung. Hatte sich meine Schwägerin letzte Woche für viel Geld bei ihrem Heilpraktiker gekauft.

Laut Beschreibung funktioniert das Armband durch die Konzentration von kosmischer Energie auf die Krankheitsherde. Damit wird die feinstoffliche Aura des Menschen wieder aufgebaut. Irgendwie gibt es da noch eingebaute Quanteneffekte durch verschränkte Tachyonen, aber die Maschinenübersetzung des Beiblattes war hier wohl am englischen Wortschatz und seiner komplizierten Grammatik gescheitert.

Nach meinem Verständnis und dem Regelwerk zur Klassifizierung von Medizinprodukten handelt es sich also eindeutig ein aktives Medizinprodukt der Risikoklasse II a, welches zur Abgabe von Energie an einem Patienten eingesetzt wird. Wenn dann auch noch irgend­welche „feine Stoffe“ zum Aufbau der Aura abgegeben werden, wäre schon Risikoklasse II b anzusetzen.

Ja, und wer kann mir die Frage beantworten, ob die quantenverschränkten Tachyonen nicht auch zur ionisierenden Strahlung zu zählen sind. Dann hätten wir die Strahlenschutz­verordnung zusätzlich zu beachten. Da wären für die Qualifizierung der Betreiber und Anwender sicherlich schon mehrwöchige Seminare anzusetzen.

Eigentlich erstaunlich, nicht? Wie der Gesetzgeber im Medizinprodukterecht schon solche grandiosen Innovationen von Technologien vorausgesehen und in den Kriterien entsprechend berücksichtigt hat.

Wo saß da wohl der Hersteller? Natürlich – Made in China. Wo auch sonst? Nur hier gibt es die vieltausendjährige Erfahrung in der Heilkunst.

Ich machte mich schon damit vertraut, dass mein Jupp wohl demnächst einige Zeit in Fernost auf der Schulbank verbringen würde. Dann könnte er auf dem Rückweg auch gleich eine verständlichere Gebrauchsanweisung in deutschsprachiger Übersetzung mitbringen.

Quelle Text: Manfred Kindler im Medizintechnikportal-Archiv

Quelle Bild: www.medi-learn.de