Instandhaltung an Medizinprodukten intelligent planen

(Januar 2023) Es gibt eine neue Informationen zu Medizinprodukten vom VDI, einem wichtigen Impulsgeber für den technischen Fortschritt. Die Richtlinie VDI 5707 Blatt 1 ist Grundlage für evidenzbasierte Wiederholungsprüfungen an aktiven Medizinprodukten.

Bei der Instandhaltung von aktiven Medizinprodukten begegnet man verschiedenen Instandhaltungsstrategien. Untersuchungen und praktische Erfahrungen zeigen, dass eine evidenzbasierte Instandhaltung effizienter und ökonomischer als eine strikte Einhaltung der Herstellerempfehlungen sein kann. Die neue Richtlinie VDI 5707 Blatt 1 beschreibt das methodische Vorgehen zur evidenzbasierten Instandhaltung aktiver Medizinprodukte im klinischen Einsatz und liefert begründete Empfehlungen für diese Instandhaltungsstrategie.

Die Richtlinie VDI 5707 Blatt 1 beschreibt allgemeine, von einzelnen Gerätegruppen unabhängige Methoden zur Vorgehensweise bei Wiederholungsprüfungen und liefert Hilfestellungen bei der Festlegung von Prüfintervallen. Verantwortliche, die im Auftrag der Betreiber Instandhaltungen vornehmen und die medizinischen Geräte vor Ort betreuen, können reale Nutzungsdaten mit entsprechender Evidenz in ihre Instandhaltungsstrategien einbeziehen. Zielgruppe der Richtlinie sind Organisationen und Personen, die mit der Planung und Durchführung von Wiederholungsprüfungen an aktiven Medizinprodukten beauftragt sind.

Herausgeber der Richtlinie VDI 5707 Blatt 1 „Wiederholungsprüfungen an aktiven Medizinprodukten im medizinischen Einsatz – Prüfgrundlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences (TLS). Sie erscheint im Februar 2023 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf vom September 2021. Sie kann gedruckt zum Preis von EUR 131,80 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/5707 oder www.beuth.de  möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Quelle Text: VDI

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