Klassifikationen: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung des OPS 2023

(November 2022) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung des OPS Version 2023 (Operationen- und Prozedurenschlüssel) veröffentlicht. Es gibt wichtige inhaltliche Änderungen.

Der OPS bildet zusammen mit der ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung. In die neue Version flossen 203 Vorschläge ein, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie von weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPS verschlüsselt werden. Die Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des Systematischen Verzeichnisses des OPS. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis erleichtert die Suche nach OPS-Kodes. In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden.

Wichtige inhaltliche Änderungen in der Version 2023

  • Anpassung des Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials an die B-BEP-Abschlagsvereinbarung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 8 KHEntgG (1 717 ff.)
  • Einführung von spezifischen Kodes für die Adipositaschirurgie (5-445 ff., 5-447 ff.)
  • Weitere Präzisierung der Kodes für die Chemotherapie (8-542 ff., 8-543 ff., 8-544)
  • Überarbeitung der Einstiegskriterien der Kodes für die prolongierte Beatmungsentwöhnung (8-718.8 ff., 8-718.9 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Multimodale Komplexbehandlung bei Patienten mit angeborener Stoffwechselerkrankung oder schwerer Mangelernährung (8 984.4 ff.)
  • Anpassung des OPS an das Pflegeberufegesetz durch Ergänzung der neuen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann bei mehreren Kodes in Kapitel 8 und 9
  • Anpassung der Berufsgruppenbezeichnung der Psychotherapeuten oder Psychologen in Kapitel 9 an die PPP-RL und das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses erläutert wichtige Neuerungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der Aktualisierungsliste enthalten. Die Differenzliste enthält die Änderungen der endgültigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.

Das Alphabetische Verzeichnis zum OPS 2023 wird an die Änderungen im Systematischen Verzeichnis angepasst und in Kürze ebenfalls veröffentlicht.

Über unterjährige Fehlerkorrekturen und Aktualisierungen informiert das BfArM auf der Internetseite im Bereich Klassifikationen.

Quelle Text und Bild: BfArM