Kongress eHealth.NRW: Weiterentwicklung des digitalen Gesundheitswesens

(Oktober 2019) Im Fokus des Kongresses „eHealth.NRW“ Ende September stand unter anderem die Frage, inwieweit das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend voranbringen kann. Über 300 Teilnehmer diskutieretn im Crowne Plaza Hotel Düsseldorf-Neuss u.a. mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung digital unterstützter Versorgungsnetzwerke für eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung. Als Beispiel nannte er das Virtuelle Krankenhaus, über das künftig fachärztliche Expertise landesweit besser zugänglich gemacht soll.

Mit dem Vorhaben verfolgt Minister Laumann auch hinsichtlich der Finanzierung konkrete und nachhaltige Ziele. So soll das Virtuelle Krankenhaus nicht über klassische Projektförderungen, sondern über die GKV-Versorgung getragen werden. Die Pilotphase ist für das Frühjahr 2020 geplant. Für den Aufbau stellt das Land Nordrhein-Westfalen bis zu zwei Mio. Euro pro Jahr bereit.

Im weiteren Kongressverlauf diskutierten hochkarätige Experten die durch das im Juli verabschiedete DVG gewonnenen Potenziale und loteten nächste Schritte zur Optimierung der Versorgungsprozesse aus. „Die starke Zergliederung unserer Gesundheitsversorgung muss in ein kooperatives Miteinander aller Professionen im Gesundheitswesen umgekehrt werden. Unser NRW-Gesundheitsminister Karl Josef Laumann geht mit seiner gerade angekündigten Initiative „Virtuelles Krankenhaus“ hier mutig einen ersten großen Schritt in diese Richtung, indem er durch ein telemedizinisches intersektorales Netzwerk die Sicherstellung der Verfügbarkeit medizinischer Expertise für alle Menschen in NRW für die Zukunft gewährleisten will. Allerdings sollten weitere Regelungen für die Finanzierung der dauerhaften Bereitstellung von telemedizinischer Expertise und der übergeordneter Organisation solcher Netzwerke getroffen werden“, betonte Keynote-Speaker Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care der Uniklinik RWTH Aachen, Mitglied im ZTG-Forum Telemedizin.

Einen Überblick zu den Eckpunkten des DVG gab anschließend Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesministerium für Gesundheit. „Die neue Gesetzeslage will vor allem eines: Den Anreiz erhöhen, das Versorgungsangebot gemeinsam in kooperierendem Wettbewerb zukunftssicher zu gestalten. Der Fokus bei allen Bestrebungen zu einem digitalen Gesundheitswesen muss auf dem Mehrwert für Patienten liegen“, so Klose. „Das DVG öffnet das System zur weiteren Entwicklung. Dies wird durch die Einführung von eMedikationsplan, eRezept, dem Notfalldatensatz oder der elektronischen Patientenakte verdeutlicht.“

Kernaussagen der Diskutantinnen und Diskutanten :

Bernd Altpeter, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Telemedizin und Gesundheitsförderung:
„Aus Unternehmersicht durchlaufen wir bei der Digitalisierung einen Strukturwandel. Es wird künftig selbstverständlich sein, wie man als Arzt seine Leistungen digital erweitern kann. Der Gedanke, Digitalisierung führe zu einer Kostenexplosion im System ist ein falscher Ansatz. Wir sollten aufhören, nur auf Anreizsysteme zu schauen und darauf zu warten, bis uns der Gesetzgeber oder die Kassen finanziell unterstützen.“

Dr. Klaus Goedereis, Vorstandsvorsitzender der St. Franziskus-Stiftung Münster, Mitglied im Vorstand KGNW e. V.:
„Die Marschrichtung „Digitales Krankenhaus“ und „Digitale Vernetzung“ muss im Sinne eines Digitalpaktes auch für die nächsten fünf bis sieben Jahre massiv unterstützt werden. Neben den Grundsatzfragen der Finanzierung der TI muss auch geklärt werden, wie digitale Leistungen regelhaft im System vergütet werden können.

Dr. med. Christiane Groß, Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzende des Ärztlichen Beirats Telematik NRW:
„Unsere Aufgabe als Ärztinnen und Ärzte ist die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Organisatorisch sind die meisten beim Thema Digitalisierung auf die Mithilfe professioneller ITler angewiesen. Eine Praxis kann nicht einfach an die TI angeschlossen werden, daher braucht die Ärzteschaft verlässliche IT-Beauftragte. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein großer zusätzlicher Beratungs- und damit Zeitaufwand in den ärztlichen Praxen notwendig wird.“

Dr. med. Gerhard Nordmann, 1. Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe:
„Die Kassen sind in jedem Fall in Sachen Finanzierung im Fokus. Wir müssen über eine gemeinsame Lösung sprechen und in alle Richtungen offenbleiben, nur so erreichen wir etwas.“

Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Das DVG ist ein Novum. Eine Krankenkasse bekommt die Möglichkeit, zwei Prozent ihrer Finanzreserven in digitale Anwendungen zu investieren. Was jedoch letztlich dann am Markt passiert, entscheidet jede Krankenkasse nach unternehmerischen Gesichtspunkten.“

Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen:
„Der Innovationsfonds bietet die Basis für Projekte. Doch zur Regelversorgung fehlt letztlich die Finanzierung nach der Evaluation. Auch die Evaluationsphase benötigt mehr Geld. Für die Krankenkassen gibt es keine speziellen Verträge für Innovationsfondsprojekte. Wir brauchen statt des Innovationsfonds lieber ein kassenspezifisches Innovationsbudget dafür. Das DVG bietet hier Ansätze, jedoch noch keine Lösung.“

Quelle Text und Bild: ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH