Nebenwirkungen melden ist jetzt noch einfacher

(Oktober 2018) Meldungen über Nebenwirkungen nach Arzneimitteleinnahme sind wertvoll, weil Pharma-Unternehmen und Behörden daraus lernen, wie sich die Anwendung von Medikamenten noch sicherer machen lässt. Deshalb begrüßt der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) eine neues Portal zur Meldung möglicher Nebenwirkungen.

Die deutschen Arzneimittelbehörden BfArM und Paul Ehrlich Institut haben Ende September 2018 ein besonders anwenderfreundliches Meldeportal für Nebenwirkungen freigeschaltet: http://nebenwirkungen.pei.de. Die Benutzer werden in einfachen
Schritten durch das Meldeformular geführt; dazu gibt es bei Bedarf klare Erläuterungen.

Wer eine Nebenwirkung melden möchte, kann zwischen vier einfachen Wegen wählen:

Man kann Arzt oder Ärztin bitten, die Nebenwirkung zu melden, ebenso Apotheker oder Apotheker; man kann die Nebenwirkung unter nebenwirkungen.pei.de melden; oder man kontaktiert den Hersteller. Egal, wo die Meldung abgegeben wurde: Sie gelangt binnen kurzer Frist in die große Nebenwirkungsdatenbank der EU.

Sollte jemand eine Nebenwirkung auf mehr als einem Weg melden, ist er gehalten, ab der zweiten Meldung darauf hinzuweisen. Schließlich soll sich die Datenbank nicht mit Meldungs-Doubletten füllen. Für eine Meldung genügt der Verdacht, dass eine beobachtete körperliche oder psychische Reaktion auf eine vorherige Medikamenteneinnahme zurückzuführen ist. Ob das Medikament tatsächlich etwas damit zu tun haben kann, untersuchen im Anschluss daran Experten der Behörden und  Pharma-Unternehmen.

Diese Experten suchen ständig in der Nebenwirkungsdatenbank der EU nach Auffälligkeiten: Wurden Nebenwirkungen bei einem Medikament gemeldet, die noch nicht bekannt waren? Sind die gemeldeten Nebenwirkungen gefährlich? Deuten gemeldete Nebenwirkungen darauf hin, dass das Medikament mitunter falsch angewendet wird? – Behörden und Unternehmen gehen dem nach, aktualisieren daraufhin die Packungsbeilage, geben den Ärzten Hinweise zur Vermeidung von  Anwendungsfehlern oder organisieren nötigenfalls auch den Rückzug eines Medikaments aus dem Markt.

QuelleText: vfa

Quelle Bild: obs/vfa