Stellungnahme der GMDS zum Entwurf „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSGV)

Gesetzbuch mit Richterhammer - Medizinrecht(März 2019) Elektronische Patientenakten (ePA) und deren abgeleitete Anwendungen werden ein zentraler Bestandteil einer guten Gesundheitsversorgung und -forschung in Deutschland. Die GMDS (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie GMDS e.V.) begrüßt als zuständige medizinische Fachgesellschaft für „Digital Health“ eine zügige Spezifizierung und Implementierung und bietet Ihre Expertise an.

In der vom BMBF geförderten Medizininformatik-Initiative, die maßgeblich von Wissenschaftlern der GMDS umgesetzt wird, sind bereits jetzt grundlegende Kernelemente einer zukunftsträchtigen, europäischen und international harmonisierten ePA vorhanden. Wissensmanagementsysteme auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) könnten mit diesen verlässlichen und interoperablen Datenelementen durch etablierte Softwareanbieter, Wissenschaftler und Startups implementiert werden. Die medizinische Fachgesellschaft GMDS garantiert hier durch ihre methodische und inhaltliche Expertise die Zukunftsthemen kompetent einzubringen (KI, HL7 FHIR, Snomed CT, OMICS, Smart Data) und nachhaltig umzusetzen. Die Ergebnisse der Medizininformatik-Initiative und strategischer Projekte der EU (epSOS, International Patient Summary (IPS), eStandards, ASSESS CT, FAIR4Health) sind zu berücksichtigen und eine gemeinsame, europäische Entwicklungsplattform soll benutzt werden. Nur so kann Deutschland am internationalen Wettbewerb um ein wissensbasiertes, effizientes, datengetriebenes, globales Gesundheitswesen erfolgreich teilhaben.

Die allgemeingültigen internationalen Standardisierungsprozesse sind dabei zu beachten und in dem Prozess der Abstimmung formal und transparent abzubilden. Die Abbildung der komplexen medizinischen Prozesse und Dokumentationserfordernisse sind dabei zu lokalisieren, harmonisieren und in deutsche Formate zu transferieren. Daher erfordert es nicht nur die Festlegung der Inhalte und die Wahl der existierenden Standards, sondern vor allem einen koordinierter Prozess. GMDS, AWMF, die Standardisierungsorganisationen (z.B. Experten aus ISO TC 215, ISO TC 276, CEN TC 251, DIN NAMED, HL7 Deutschland, IHE Deutschland), die Industrie und die Verbände des Gesundheitswesens müssen für die technischen und semantischen Festlegungen zusammenarbeiten, damit der stationäre Bereich, die Hochleistungsmedizin an Universitätskliniken und die regulativen Anforderungen einbezogen werden.

Nur so können die Erfordernisse gerade schwer erkrankter Patienten und chronisch Kranker umgesetzt werden. Die Datennutzung für die Forschung soll bei der semantischen Abbildung Berücksichtigung finden, um den Anforderungen der Patienten an eine innovative Medizin gerecht zu werden. Transparent abgestimmte internationale semantische Standards gewährleisten den Schutz des Patienten und stützen den Gesundheitsstandardort Deutschland. Die Patientenakte muss mithelfen, die transsektoralen Herausforderungen in unserem Gesundheitssystem zu meistern.
Die GMDS fordert daher eine neutrale, demokratisch legitimierte Institution für die Koordination der Interoperabilitätsstandards. Diese Stelle darf nicht nur einen bestimmten Sektor oder eine Berufsgruppe des komplexen Gesundheitssystems repräsentieren. Vielmehr müssen Prävention, ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation und Gefahrenabwehr sowie die Medizinische Forschung angemessen berücksichtigt werden, so dass ein transparenter, neutraler und internationalen Standards entsprechender Prozess gewährleistet ist.

Quelle Text: GMDS

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