Umsatzsteuer auf Medizinprodukte einheitlich reduzieren

(März 2022) In der Diskussion um das anstehende GKV-Finanzierungsgesetz und eine Absenkung von Steuersätzen fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) einen einheitlich verminderten Steuersatz von sieben Prozent auf Medizinprodukte.

„Ein einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Medizinprodukte würde Krankenkassen, Kliniken, Praxen und Patient:innen entlasten, Kosten im Gesundheitswesen senken und für Klarheit bei der aktuell noch unterschiedlichen Besteuerung, beispielsweise von Implantaten, führen“, so Dr. Marc-Pierre Möll.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hatte in dieser Woche ein GKV-Finanzierungsgesetz angekündigt, um ein Maßnahmenpaket zu den drohenden Krankenkassendefiziten zu schnüren. Der GKV-Spitzenverband forderte daraufhin unter anderem eine Absenkung des Steuersatzes auf Arzneimittel. Dies würde die pro Jahr entlasten. Ein GKV-Sprecher sprach davon, dass die Krankenkassen beispielsweise „für Blutverdünner und Krebsmedikamente mit 19 Prozent mehr als doppelt so hohe Steuern bezahlen als beispielsweise für Schnittblumen anfielen“.

„Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbands ergibt durchaus Sinn, sollte aber umso mehr für Medizinprodukte gelten, die für die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland unentbehrlich sind“, so der BVMed. Denn bei Medizinprodukten komme noch das Problem hinzu, dass es je nach Art des Produkts eine unterschiedliche Besteuerung gebe. Als Beispiel nennt er die Besteuerung von bestimmten Gelenkersatz- und Wirbelsäulen-Implantaten, die je nach Bundesland unterschiedlich vorgenommen wird. „Das führt in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüchen. Wir brauchen hier Einheitlichkeit und Entlastung für alle“, so der BVMed.

Quelle Text und Bild: BVMed