Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Unternehmen: aktualisierte Musterverträge

(Januar 2022) Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht.

Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern. Die Musterverträge, die 2006 erstmals mit dem VKD vereinbart wurden, können unter www.bvmed.de/mustervertraege heruntergeladen werden.

Denn die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukteunternehmen und Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter:innen braucht neben den geltenden gesetzlichen Regeln konkrete Empfehlungen und Handlungsvorgaben für eine praxistaugliche Umsetzung.

Die aktualisierten Musterverträge berücksichtigen neben den Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit §§ 299 a und b des Strafgesetzbuches auch die letzten Änderungen am Kodex Medizinprodukte – insbesondere aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen. Außerdem berücksichtigt die Aktualisierung, dass vermehrt virtuelle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten werden.

In den Musterverträgen sind Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring-/Werbevertrag oder Geldspende enthalten. Sie basieren auf den vier Grundprinzipien der „Healthcare Compliance“ aus dem Kodex Medizinprodukte.

Quelle Text und Bild: BVMed/VKD